Haus-, Spiel- und Platzordnung
Tennisclub Sonthofen e.V. - Stand Mai 2020
1. Jedes Mitglied erkennt die Bestimmungen dieser Ordnung an. Nichtmitglieder (Gäste, Besucher) haben sich ebenfalls auf der Tennisanlage an diese Ordnung zu halten.
2. Den Anordnungen des Platzwartes ist Folge zu leisten.
3. Der Verein haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände und Bekleidungsstücke.
4. Spielberechtigt sind die Mitglieder des TC Sonthofen und zahlende Gäste.
5. Passive Mitglieder können bis zu 5 mal/Saison als Gast spielen.Die Platzgebühr beträgt 15 € pro Stunde. Spielt ein passives Mitglied mit einem aktiven Mitglied, so beträgt die Gebühr 7,50 €.
6. Gäste können nur dann spielen, wenn Plätze frei sind. Die Platzgebühr beträgt 15 € pro Stunde. Spielt der Gast mit einem Mitglied, so beträgt die Gebühr 7,50 €. Die 10-er Karte kostet 120 €, ist übertragbar und kann nur in der laufenden Saison eingesetzt werden. Spielpaarungen mit Gästen haben aber grundsätzlich keinen Vorrang.
7. Die Platzgebühr ist vor Spielbeginn beim Platzwart bzw. beim Club Wirt zu bezahlen, die gleichzeitig entscheiden, ob aufgrund des Betriebes Plätze frei sind oder werden. Gäste erhalten ein gelbes Magnetschild zur Platzbelegung.
8. Auf den Sandplätzen darf nur mit Sandplatz-Tennisschuhen gespielt werden.
9. Das Tragen von Tennisbekleidung ist obligatorisch.
10. Trockene Sandplätze sind vor Spielbeginn ausreichend zu sprengen.
11. Nach dem Spielen sind die Plätze abzuziehen und die Sonnenschirme zu schließen
12. Schäden, die nicht selbst behoben werden können, sind dem Platzwart zu melden
13. Es gelten folgende Spielzeiten (einschI. Platzpflege): Einzelspiele 45 Minuten, Doppelspiele 60 Minuten
14. Die Platzbelegung ist jeweils mit dem eigenen Namensschild auf der Magnettafel vorzunehmen. Eine Platzbelegung ist nur möglich, wenn alle Spieler bzw. Spielerinnen anwesend sind.
15. Eine nachfolgende Spielzeit kann erst nach Ablauf der vorhergegangenen Spielzeit gesteckt werden. Ein Verschieben der Namensschilder während der laufenden Spielzeit ist nicht erlaubt.
16. Die Zeitbeschränkung nach Nr. 13 entfällt bei Clubmeisterschaftsspielen.
17. Kinder und Jugendliche (grüne Namensschilder) dürfen die Plätze 1, 5 und 6 wie folgt belegen: an Werktagen bis 17.00 Uhr, danach nur, wenn Plätze frei sind an Samstagen, Sonn- und Feiertagen mit Erwachsenen oder wenn Plätze frei sind
18. Die Plätze 2 - 4 und 7, 8 dürfen Kinder und Jugendliche jederzeit belegen.
19. Auf Platz 9 (Allwetterplatz) haben die Kinder und Jugendlichen Vorrang.
20. Trainingszeiten und die dafür notwendigen Trainerplätze werden vom Sportwart bzw. Jugendwart bestimmt und durch Aushang bekannt gemacht. Diese Regelungen gelten vorrangig für die Belegung der Plätze.
Der Vorstand